Leitungen, Schalter und Steckdosen verschleissen im Laufe der Jahre. Bei einer beschädigten Isolierung besteht Gefahr für den Menschen, schon kleine Ströme können eine tödliche Wirkung haben. Besonders kritisch: Fehlerstrom-Schutzschalter, welche im Fehlerfall auslösen und so schwerwiegende Folgen verhindern, sind in Altinstallationen oft nicht vorhanden.
Zudem hat sich die Installationstechnik enorm weiterentwickelt. Bei einem Grossteil aller Altbauten entspricht die Elektroinstallation nicht den heutigen Anforderungen, da früher weitaus weniger stromhungrige Haushaltsgeräte vorhanden waren: Der private Stromverbrauch hat sich seit 1960 verfünffacht!
So werden etwa ein Drittel aller Brände durch die elektrische Anlage bzw. durch elektrische Geräte verursacht. Häufiger Grund ist eine schleichende Dauerüberlastung, da fehlende Steckdosen in aller Regel durch Steckdosenleisten kompensiert werden.
Was sagt der Gesetzgeber zu diesem Thema? Grundsätzlich gilt für die Elektroinstallation eines Gebäudes der sogenannte „Bestandsschutz“. Dieser aus dem öffentlichen Recht stammende Begriff sagt aus, dass eine einmal erteilte Genehmigung in ihrer ursprünglichen Form weiterhin gültig ist, auch wenn neuere Gesetze oder Verordnungen schärfere Anforderungen stellen.
Dennoch gibt es Ausnahmen. So legt die NAV (Niederspannungsanschlussverordnung) fest, dass die Elektroinstallation nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden muss.
Dies gilt laut dem EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) als vermutet, „wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von […] Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. […] eingehalten worden sind“.
Wenn Arbeiten an der Elektroinstallation durchgeführt werden, muss also in manchen Fällen auch der bestehende Teil der Anlage modernisiert werden.
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Mit den folgenden Informationen gehen wir ins Detail.
Bestandsschutz im Detail: Wann muss modernisiert werden?
Wann muss modernisiert werden?
Falls Arbeiten an der Elektroinstallation durchgeführt werden, kann der schon bestehende Teil der Installation nur dann unverändert gelassen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Anlage entspricht weiterhin den zum Zeitpunkt ihres Errichtens gültigen DIN VDE-Normen.
- Die Betriebs- und Umgebungsbedingungen der Anlage sind gegenüber dem Zeitpunkt der Errichtung unverändert.
- Es bestehen keine Mängel, die Gefahr für Leib und Leben sowie für Sachen bedeuten.
Für elektrische Anlagen, die eine Betriebsdauer von 40 Jahren überschreiten, kann der Bestandsschutz grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden. Aber auch für jüngere Anlagen gibt es gute Gründe, die Installation zu modernisieren.
So ist Sicherheit gewährleistet: Anpassen an heutige Installationsanforderungen
Auf den Stand der Technik bringen
Um einen sicheren und störungsfreien Betrieb gewährleisten zu können, sollten Modernisierungen in bestehenden elektrischen Anlagen durchgeführt werden, wenn:
- Als Massnahme für den Schutz gegen elektrischen Schlag die sogenannte „klassische Nullung“ (kombinierter Schutz- und Neutralleiter) durchgeführt wurde. Dies ist für Neuinstallationen seit 1973 nicht mehr zulässig, zudem ist der Fehlerstrom-Schutz (siehe nächster Punkt) bei einer solchen Installation nicht möglich.
- Die Stromkreise nicht mit Fehlerstrom-Schutzschaltern gesichert sind. Diese unterbrechen den von ihnen gesicherten Stromkreis innerhalb von Millisekunden, falls Strom abfliesst. Dies passiert schneller als gedacht – beispielsweise bei einer angebohrten Leitung oder defekten Elektrogeräten. So werden Stromschläge mit teils schwerwiegenden Folgen verhindert.
- Kein Überspannungsschutz vorhanden ist. Heutzutage ist der Grossteil der in den Geräten verbauten Elektronik anfällig für Überspannungen. Zudem treten Gewitter aufgrund der Klimaveränderung in unseren Breitengeraden deutlich häufiger auf. Ohne einen wirkungsvollen Überspannungsschutz können bei einem Blitzeinschlag – selbst in einiger Entfernung – hohe Schäden entstehen.
Mit der Zeit gehen: Anpassung aufgrund von Nutzungsänderungen
Kinderzimmer 2.0
Im Laufe der Zeit können sich die Nutzungs- oder Betriebsbedingungen einer elektrischen Anlage ändern. Folgende Gründe erfordern eine Anpassung der elektrischen Anlage:
- Erweiterung: Heute werden im Vergleich zu früher deutlich mehr leistungshungrige Haushalts- und Elektrogeräte betrieben. Daher kann es nötig sein, neue Stromkreise einzurichten, um eine dauerhafte Überlastung der vorhandenen Leitungen zu verhindern.
- Zusätzliche Funktionen können Wohnkomfort, Sicherheit und Energieeffizienz erhöhen, beispielsweise durch elektrische Rollladen- oder Jalousieantriebe.
- Soll ein Zimmer im Laufe der Zeit anders genutzt werden als ursprünglich geplant, ist in der Regel ebenfalls eine Anpassung der elektrischen Anlage notwendig. Wird beispielsweise aus dem Kinderzimmer ein Arbeitszimmer, müssen neben zusätzlichen Steckdosen für die EDV-Ausstattung auch Datenleitungen installiert werden.
Die Wiederholungsprüfung - so kommen Mängel ans Licht
Prüfung von bestehenden elektrischen Anlagen
Wir empfehlen, regelmässige Wiederholungsprüfungen der elektrischen Anlage durchführen zu lassen. Nur so können typische Fehler in der Installation entdeckt werden, bevor Sie zu Problemen führen. Solche Fehler können beispielsweise beschädigte Leitungen, Schalter, Steckdosen oder Abzweigdosen sein. Geprüft wird aber auch die Qualität von Kontaktstellen, der Isolationswiderstand sowie die Wirksamkeit des Schutzes gegen elektrischen Schlag.